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psychotherapie
Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Privaten Krankenversicherungen, es könnte jedoch sein, dass Sie einen Eigenanteil von etwa 20 € zu tragen haben. Eine Psychotherapie ist allerdings bei vielen Krankenversicherungen genehmigungspflichtig. Deshalb sollten Privatpatienten wegen der Kosten bereits vor dem Erstgespräch in ihren Vertrag schauen oder sich bei der Versicherung über die notwendigen Schritte erkundigen.
Es kann Gründe geben, weshalb Sie eine Psychotherapie nicht über Ihre Krankenversicherung abrechnen, sondern als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchten - Formalitäten spielen dann keine Rolle. Auch für diesen Fall gilt die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten, von der im Folgenden ein Auszug aufgeführt ist:
Auszug aus der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) | ||||
Leistung | GOP Ziffer | Faktor | Betrag | |
Psychotherapeutische Sitzung/Beratung 50 min | 870 | 2,8 | 122,40 | |
Psychotherapeutische Sitzung/Beratung 50 min am Samstag, Sonntag oder Feiertag oder nach 19 Uhr, bei komplexem Störungsbild oder bei Hausbesuch | 870 | 3,5 | 153,00 | |
Erhebung der biographischen Anamnese | 860 | 2,3 | 123,34 | |
Fragebogen-Diagnostik je Test | 857 | 2,3 | 12,17 | |
Therapieantrag | 808 | 3,5 | 81,62 | |
Behandlung mit Hypnose als Zuschlag zu 870 | 845 | 2,3 | 20,11 | |
Ausfallhonorar - wenn die Terminabsage nicht mindestens 2 Werktage (Mo-Fr) vorher erfolgt | keine GOP Leistung | | 70,00 | |
Die komplette GOP findet sichhier.