coaching
supervision
psychotherapie


Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Privaten Krankenversicherungen, es könnte jedoch sein, dass Sie einen Eigenanteil von etwa 20 € zu tragen haben. Eine Psychotherapie ist allerdings bei vielen Krankenversicherungen genehmigungspflichtig. Deshalb sollten Privatpatienten wegen der Kosten bereits vor dem Erstgespräch in ihren Vertrag schauen oder sich bei der Versicherung über die notwendigen Schritte erkundigen.

Es kann Gründe geben, weshalb Sie eine Psychotherapie nicht über Ihre Krankenversicherung abrechnen, sondern als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchten - Formalitäten spielen dann keine Rolle. Auch für diesen Fall gilt die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten, von der im Folgenden ein Auszug aufgeführt ist:

Auszug aus der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)



Leistung
GOP
Ziffer

Faktor
Betrag

Psychotherapeutische
Sitzung/Beratung 50 min
870
2,8
122,40

Psychotherapeutische Sitzung/Beratung 50 min
am Samstag, Sonntag oder Feiertag oder
nach 19 Uhr, bei komplexem Störungsbild oder bei Hausbesuch
870
3,5
153,00

Erhebung der biographischen Anamnese
860
2,3
123,34

Fragebogen-Diagnostik je Test
857
2,3 12,17

Therapieantrag
8083,5 81,62

Behandlung mit Hypnose als Zuschlag zu 870
8452,3 20,11

Ausfallhonorar - wenn die Terminabsage nicht
mindestens 2 Werktage (Mo-Fr) vorher erfolgt
keine
GOP
Leistung


70,00


Die komplette GOP findet sichhier.
Die Kosten für Supervision und Coaching orientieren sich an der GOP und betragen 150 € je Zeitstunde.